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BGH, 29.09.1967 - 5 StR 445/67 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen im Revisionsverfahren - Feststellung eines krankhaften Hanges zu geistigen Getränken
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 26.06.1952 - 5 StR 517/52
Auszug aus BGH, 29.09.1967 - 5 StR 445/67
Daß, wenn der Täter am Tatort entdeckt worden ist, nicht nur der bisherige Besitzer, sondern jeder Dritte zur sofortigen Nacheile und Wegnahme befugt ist, ist in der Rechtsprechung anerkannt (BGHSt 3, 76;… BGH GA 1962, 145). - BGH, 04.12.1952 - 3 StR 671/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 29.09.1967 - 5 StR 445/67
Diese wenigen Angaben lassen nicht erkennen, ob die BGHSt 3, 339 dargelegten Voraussetzungen des § 42 c StGB vorliegen. - BGH, 08.06.1956 - 2 StR 206/56
Auszug aus BGH, 29.09.1967 - 5 StR 445/67
Der Bundesgerichtshof hat (BGHSt 9, 255, 257) [BGH 08.06.1956 - 2 StR 206/56] ausgesprochen, es genüge jedenfalls für die Anwendung des § 252 StGB, daß die Person, gegen die der Dieb seinen Besitz durch Gewalt oder Drohung verteidige, ihn noch in der Nähe des Tatorts und alsbald nach der Tatausführung wahrgenommen habe, wenn also bei der Wahrnehmung noch ein enger sowohl örtlicher wie zeitlicher Zusammenhang mit der Tat gegeben sei. - BGH, 21.08.1956 - 5 StR 153/56
Auszug aus BGH, 29.09.1967 - 5 StR 445/67
Diese Entscheidung ist vor allem von Bindokat NJW 56, 1687 angegriffen worden, auch Schwarz/Dreher (Bemerkung 1 C zu § 252) folgen ihr nicht (hingegen Schröder II zu §. 252).
- BGH, 02.08.1973 - 4 StR 363/73
Ordnungsgemäßheit eines Sachverständigengutachtens - Zustandekommen der Grundlage …
Eine Unterbringung nach § 42 c StGB kommt daher bei ihm nicht in Betracht (vgl. BGHSt 3, 339, 340; BGH LM Nr. 3 zu § 42 c StGB; BGH Urteil vom 29. September 1967 - 5 StR 445/67 - Urteil des Senats vom 27. Mai 1971 - 4 StR 152/71 - bei Dallinger MDR 1971, 895). - BGH, 18.06.1968 - 5 StR 222/68
Begriff "auf frischer Tat betroffen"
Das hat der Senat bereits in seinem unveröffentlichten Urteil 5 StR 445/67 vom 29. September 1967 entschieden.